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Stand 2026: keine größeren Änderungen der Unterzeichnerliste. Der Trend geht zur Erweiterung (zuletzt Madagaskar, Bahrain). Im Blick behalten: die EUDR (EU-Entwaldungsverordnung), die seit Ende 2024 zusätzlich zu ISPM 15 für in die EU eingeführtes Holz gilt.

Was ist ISPM 15?

ISPM 15 (International Standard for Phytosanitary Measures No. 15) ist eine 2002 vom Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC, angesiedelt bei der FAO) verabschiedete Norm. Sie schreibt eine phytosanitäre Behandlung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Warenverkehr vor, um die Verschleppung von Schadorganismen zwischen den Kontinenten zu verhindern (holzbohrende Insekten, Pilze, Nematoden).

Für ein deutsches Unternehmen stellt sich die Frage, sobald ein Container die Europäische Union verlässt — und ein erheblicher Teil des deutschen Überseeexports läuft über Hamburg und Bremerhaven, daneben über Rotterdam und Antwerpen. In der Praxis muss jede Palette, Kiste oder Stauholz-Einheit aus Massivholz, die für den Export in Nicht-EU-Länder bestimmt ist, nach einem dieser Verfahren behandelt sein:

  • HT (Heat Treatment) — Wärmebehandlung bei 56 °C im Holzkern über mindestens 30 Minuten. Das in der EU bevorzugte Verfahren (sicher und wirtschaftlich).
  • DH (Dielectric Heating) — dielektrische Erhitzung per Mikrowelle. Neueres, weniger verbreitetes Verfahren.
  • MB (Methyl Bromide) — Begasung mit Methylbromid. In der EU seit 2010 verboten wegen seiner Toxizität und seiner Wirkung auf die Ozonschicht.

Liste der ISPM-15-Unterzeichnerstaaten 2026

Über 180 Länder wenden ISPM 15 im Jahr 2026 an. Die vollständige Liste wird von der FAO gepflegt. Hier der Überblick über die wichtigsten Zonen mit einigen operativen Hinweisen:

Amerika

USA, Kanada, Mexiko (NAFTA/USMCA — strikte ISPM-15-Pflicht, regelmäßige Zollkontrollen). Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Uruguay, Paraguay, Bolivien, Ecuador, Venezuela. Costa Rica, Panama, Kuba, Dominikanische Republik, Honduras, Guatemala, Nicaragua, El Salvador, Haiti.

Asien

China (sehr streng, systematische Zurückweisung bei Verstößen), Japan, Südkorea, Vietnam, Thailand, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka. Israel, Türkei, Iran, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman, Libanon, Jordanien.

Afrika

Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Libyen, Sudan, Äthiopien, Kenia, Uganda, Tansania, Elfenbeinküste, Senegal, Ghana, Nigeria, Kamerun, Gabun, Angola, Südafrika, Simbabwe, Madagaskar. Die Anwendung variiert von Land zu Land — vorsichtshalber stets eine konforme Palette einsetzen.

Europa außerhalb der EU

Vereinigtes Königreich (wendet ISPM 15 seit dem Brexit strikt auf Importe an — relevant für jeden UK-Verkehr, ob über die Häfen oder den Kanaltunnel), Schweiz (Unterzeichnerstaat; in der EU gefertigte Verpackungen sind in der Praxis freigestellt — bilaterales Abkommen EU–Schweiz), Norwegen, Russland, Ukraine, Belarus, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Albanien, Moldau.

Ozeanien

Australien (zählt weltweit zu den strengsten Ländern, hohe Biosicherheitsanforderungen), Neuseeland, Fidschi, Papua-Neuguinea.

💡 Gut zu wissen: Unterzeichnerstaaten können zusätzlich zur ISPM 15 eigene Regeln anwenden (Australien etwa ergänzt weitere Biosicherheitskontrollen). Vor einem ersten Versand in ein neues Land die Zollanforderungen mit Ihrem Spediteur klären — die Seehafenspediteure kennen diese Dossiers im Detail.

Ausnahmen und Sonderfälle

Die Europäische Union

Der innergemeinschaftliche Warenverkehr ist von ISPM 15 ausgenommen (freier Warenverkehr). Sie können unbehandelte Paletten aus Frankreich nach Deutschland erhalten — das gilt für unsere Komplettladungen aus der Île-de-France — oder aus Deutschland nach Italien versenden, ohne phytosanitäre Auflagen. Ausnahme: Portugal, das ISPM 15 wegen des Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus), eines Schädlings der portugiesischen Wälder, auch innerhalb der EU verlangt.

Holzwerkstoffe

Sperrholz, OSB, Spanplatten und andere Holzwerkstoffe (thermisch behandelt oder verleimt) sind von ISPM 15 ausgenommen. Die Logik: Diese Materialien wurden bei ihrer Herstellung bereits hohen Temperaturen ausgesetzt. Praktisch für Sonderkisten aus Sperrholz.

Stauholz und Kanthölzer

Jedes Teil aus Massivholz, das zur Ladungssicherung eingesetzt wird, fällt unter die Norm: Keile, Kanthölzer, Zurrbretter. Wird oft übersehen — eine Sendung kann wegen eines einzigen nicht gekennzeichneten Staukeils zurückgewiesen werden.

Die IPPC-Kennzeichnung im Detail

Die IPPC-Kennzeichnung ist ein eingebrannter rechteckiger Rahmen auf der Palette oder Kiste. Sie enthält 4 Pflichtelemente:

  1. Das Ähren-Piktogramm (offizielles IPPC-Logo)
  2. Den ISO-Ländercode (FR für Frankreich, DE für Deutschland, US für die USA usw.)
  3. Die Nummer des zugelassenen Betriebs, vergeben von der nationalen Stelle (in Deutschland: die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer; in Frankreich: die von der DRAAF zugelassene Kette)
  4. Das Behandlungsverfahren (HT, DH oder MB bei Altbeständen außerhalb der EU)

Vollständiges Beispiel: FR-001 HT — von einem zugelassenen französischen Betrieb wärmebehandelte Palette. Eine FR-Kennzeichnung wird weltweit anerkannt, exakt wie eine DE-Kennzeichnung: Das System ist international.

Sanktionen bei Verstößen

Eine nicht ISPM-15-konforme Palette im Export in Nicht-EU-Länder führt je nach Land zu:

  • Zurückweisung an der Grenze auf Kosten des Absenders (500–2.000 €)
  • Festhalten und Behandlung vor Ort (1.000–3.000 € plus 7–30 Tage Verzögerung)
  • Vernichtung der Ware (Extremfälle; Australien, China bei Wiederholung)
  • Aufnahme in Überwachungslisten des Zolls bei Wiederholung (verschärfte Kontrollen aller Folgesendungen)

Für einen regelmäßigen Exporteur kann ein einziger Verstoß das 3- bis 10-Fache des Preises einer konformen ISPM-15-Palette kosten — Standgelder im Hafen nicht eingerechnet. Konformität ist kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherung.

2026 im Blick behalten: die EUDR

Seit Ende 2024 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zusätzlich zu ISPM 15 für in die EU eingeführtes Holz. Die EUDR verlangt eine vollständige forstliche Rückverfolgbarkeit: Geolokalisierung der Ursprungsparzelle und Nachweis, dass das Holz nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammt. Sie gilt für Paletten, Kisten und Holzverpackungsmaterial, das in die EU eingeführt wird — in Deutschland wie in allen Mitgliedstaaten.

ISPM 15 und EUDR sind kumulativ und unabhängig: Eine in die EU eingeführte Palette kann ISPM-15-konform sein (phytosanitäre Behandlung), aber gegen die EUDR verstoßen (undokumentierte forstliche Herkunft). Für die in Frankreich beschaffte Palette — unser Fall — wird die EUDR über die PEFC/FSC-Kette abgedeckt: eine kurze innergemeinschaftliche Lieferkette, die sich einfach dokumentieren lässt.

Häufige Fragen

Wie viele Länder wenden ISPM 15 im Jahr 2026 an?

Im Jahr 2026 wird ISPM 15 von über 180 Unterzeichnerstaaten des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) angewandt. Alle WTO-Länder wenden die Norm an, ebenso die meisten großen Volkswirtschaften außerhalb der EU (USA, China, Japan, Australien, Brasilien, Mexiko usw.).

Welche Länder sind von ISPM 15 ausgenommen?

Der innergemeinschaftliche Warenverkehr in der EU ist ausgenommen (freier Warenverkehr). Wichtige Ausnahme: Portugal verlangt ISPM 15 wegen des Kiefernholznematoden auch innerhalb der EU. Das Vereinigte Königreich verlangt ISPM 15 seit dem Brexit; die Schweiz ist Unterzeichnerstaat, stellt in der Praxis aber in der EU gefertigte Verpackungen frei (bilaterales Abkommen). Im Einzelfall stets die aktuellen phytosanitären Anforderungen prüfen.

Was passiert ohne ISPM-15-Palette im Export?

Die Ware wird zurückgewiesen, auf Kosten des Absenders zur Behandlung festgehalten oder je nach Land vernichtet. Typische Kosten: 500–3.000 € pro zurückgewiesener Sendung, dazu 7–30 Tage Verzögerung und der kommerzielle Schaden. Bei Wiederholung droht eine Aufnahme in die Überwachungslisten des Zolls.

Wie liest man die IPPC-Kennzeichnung auf einer Palette?

Ein eingebrannter rechteckiger Rahmen mit: (1) dem IPPC-Ährenlogo; (2) dem ISO-Ländercode (FR, DE …); (3) der Nummer des zugelassenen Betriebs; (4) dem Behandlungsverfahren (HT, DH, MB). Beispiel: FR-001 HT. Methylbromid (MB) ist in der EU verboten.

Liefert DirectPAL ISPM-15-Paletten nach Deutschland?

Ja — alle unsere Einwegpaletten werden ISPM-15-behandelt geliefert, mit IPPC-Kennzeichnung. Für gebrauchte EPAL-Paletten ist die Behandlung optional verfügbar, gegen einen geringen, mengenabhängigen Aufpreis. Lieferung als Komplettladung nach ganz Deutschland. Ratgeber Export & ISPM 15 →

Sie benötigen ISPM-15-Paletten für den Export?

Alle unsere Einwegpaletten sind ISPM-15-behandelt. EPAL optional. Komplettladung nach Deutschland, Angebot innerhalb von 24 Stunden.

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