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Die Grundregel

Jede Palette aus Massivholz (unverarbeitet), die für den Export aus der Europäischen Union bestimmt ist, muss nach der Norm ISPM 15 behandelt sein und die IPPC-Kennzeichnung tragen. Ohne diese Kennzeichnung wird Ihre Ware beim Zoll zurückgewiesen — mit kostspieligen Folgen: Zurückweisung, Vernichtung, Bußgelder, Verzögerungen, Standgelder im Hafen.

Ein häufiger Fall: Ein Verlader schickt einen Container nach Marokko, beladen mit gebrauchten EPAL-Paletten ohne ISPM-15-Behandlung. Der Container wird im Hafen von Casablanca festgehalten. Bilanz: 3 Wochen Verzögerung, Standgelder, Nachbehandlung vor Ort, belastete Kundenbeziehung. Alles, um ein paar Euro pro Palette zu sparen — ein Szenario, das die Seehafenspediteure zur Genüge kennen.

Zur Einordnung: Die Lieferung von Paletten von unseren Depots in der Île-de-France an Ihren deutschen Standort ist ein innergemeinschaftlicher Warenfluss — sie erfordert selbst keine Behandlung. ISPM 15 betrifft Ihre eigenen Sendungen, sobald die Ware die Union verlässt. Wenn Sie exportieren, bestellen Sie am besten direkt behandelte Paletten: Sie kommen versandfertig an.

Wann ist ISPM 15 verpflichtend?

Export in Nicht-EU-Länder → verpflichtend

Das ist die Standardregel: Jede Sendung von Holzverpackungen in ein Land außerhalb der EU erfordert ISPM-15-Konformität. Über 180 Länder haben das IPPC-Übereinkommen unterzeichnet. Besonders streng kontrollieren die USA, Kanada, China, Australien und die Maghreb-Staaten. Die Länderliste 2026 schlüsselt die Anforderungen Zone für Zone auf.

Sonderfälle innerhalb Europas

Portugal: verlangt ISPM 15 auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Der Grund: Der Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus) ist auf portugiesischem Gebiet endemisch. Jede Holzpalette, die nach Portugal gelangt, muss behandelt sein — auch aus Deutschland oder Frankreich.

Vereinigtes Königreich: Seit dem Brexit (1. Januar 2021) ist das UK ein Drittland. ISPM 15 ist in beide Richtungen verpflichtend — ein Punkt, den Verlader mit UK-Geschäft fest einplanen müssen.

Schweiz: in der Praxis freigestellt — in der EU gefertigte Holzverpackungen gelangen ohne ISPM-15-Kennzeichnung in die Schweiz (bilaterales Abkommen EU–Schweiz). Für Verlader in Baden-Württemberg und Bayern eine erhebliche Vereinfachung. Bei einer Weiterverschiffung aus der Schweiz in Drittländer gilt die Pflicht wieder.

Ausgenommene Materialien

Bestimmte Materialien sind ausgenommen, weil ihre Herstellung Schadorganismen von vornherein abtötet: Sperrholz, Spanplatten, OSB, MDF und Formholz (Pressholzpaletten). Wer diese Materialien einsetzt, benötigt weder Behandlung noch Kennzeichnung.

Welche Palette für den Export?

Für eine Exportsendung ohne Rücklauf der Palette haben Sie drei Optionen:

Option 1: ISPM-15-Einwegpalette (empfohlen)

Die rationalste Wahl für den One-Way-Export. Niedriger Stückpreis, ISPM-15-Behandlung inklusive, konform ab Lieferung an Ihren Standort. Wählen Sie die Laststufe nach dem Gewicht Ihrer Ware: leicht (400 kg), halbschwer (750 kg) oder schwer (1.000 kg).

Option 2: EPAL-Palette mit ISPM-15-Behandlung

Übersteigt Ihre Last 1.000 kg oder verlangt Ihr Kunde eine EPAL, können Sie eine EPAL-Palette mit ISPM-15-Behandlung einsetzen. Zu bedenken: Eine EPAL ohne Rücklauf in den Export zu geben heißt, eine werthaltige Palette „zu verlieren“ — und sie aus dem Tauschkreislauf zu nehmen. Das rechtfertigt sich nur bei schweren Lasten oder vertraglichen Vorgaben.

Option 3: CP-Chemiepalette

In der chemischen und petrochemischen Industrie sind die CP-Paletten (ECTA/VCI-Standard) oft vertraglich vorgegeben. Sie können auf Anfrage ISPM-15-behandelt werden. Das Modell CP3 (1140×1140 mm) ist speziell auf die Ausnutzung des Seecontainers ausgelegt.

Wie prüft man die ISPM-15-Konformität?

Die IPPC-Kennzeichnung ist der einzige anerkannte Nachweis. Sie muss auf mindestens 2 Seiten der Palette sichtbar sein und enthält:

Das IPPC-Logo (stilisierte Getreideähre) — den Ländercode (FR für Frankreich, DE für Deutschland) — die Registriernummer des Behandlungsbetriebs — den Code HT (Heat Treatment, Wärmebehandlung).

Alles zur Kennzeichnung: unser vollständiger ISPM-15-Ratgeber →

Export-Checkliste: die 5 Prüfungen vor dem Versand

1 Zielland
2 Kennzeichnung
3 Zertifikat
4 Stauholz
5 Ergebnis
1. Liegt das Zielland außerhalb der EU (oder Portugal / UK)?
2. Tragen Ihre Paletten eine sichtbare IPPC-Kennzeichnung?
3. Verlangt das Zielland zusätzlich zur Kennzeichnung ein Zertifikat?
4. Sind auch Ihre Staumaterialien (Kisten, Zwischenlagen, Keile) ISPM-15-konform?
Gute Nachricht: ISPM 15 nicht erforderlich

Für Sendungen innerhalb der EU (außer Portugal) und in die Schweiz ist die ISPM-15-Behandlung nicht verpflichtend. Aber Vorsicht: Werden Ihre Paletten anschließend von Ihrem Kunden in Nicht-EU-Länder weiterversendet — ein häufiger Fall in Lieferketten über die Seehäfen —, müssen sie konform sein. Wir empfehlen vorsorglich behandelte Paletten.

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Handlungsbedarf: Paletten behandeln lassen

Ihre Paletten müssen vor dem Export ISPM-15-behandelt und gekennzeichnet werden. Bei der Wärmebehandlung (HT) wird das Holz auf mindestens 56 °C im Kern über 30 Minuten erhitzt. Bei DirectPAL werden alle Einwegpaletten inklusive ISPM-15-Behandlung geliefert. Für Gebrauchtpaletten: Behandlung auf Anfrage.

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Ihre Sendung ist ISPM-15-konform

Gekennzeichnete Paletten, behandeltes Stauholz — Sie sind bereit für den Export. Bewahren Sie das Behandlungszertifikat Ihres Lieferanten auf: Der Zoll des Importlands kann es anfordern.

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Achtung: Blockaderisiko beim Zoll

ISPM 15 gilt für JEDES Massivholz mit mehr als 6 mm Stärke: Paletten, Kisten, Stauholz, Zwischenbretter. Ein einziges nicht konformes Teil im Container kann die gesamte Sendung blockieren. Lassen Sie sämtliches Verpackungsholz prüfen und behandeln.

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Die Fehler, die teuer werden

Fehler Nr. 1: glauben, innerhalb Europas sei nichts zu beachten

Portugal ist eine Ausnahme, die viele Exporteure zu spät entdecken. Seit dem Brexit gehört auch das Vereinigte Königreich dazu — und für deutsche Verlader ist das UK selten ein Nebenmarkt. Prüfen Sie systematisch.

Fehler Nr. 2: das Stauholz vergessen

ISPM 15 betrifft nicht nur Paletten. Kisten, Staukeile, Zwischenbretter — jedes Massivholz mit mehr als 6 mm Stärke fällt unter die Norm. Ein nicht konformer Staukeil in einem Container voller konformer Paletten genügt, um die gesamte Sendung zu blockieren.

Fehler Nr. 3: eine überholte Kennzeichnung weiterverwenden

Wird eine EPAL-Palette mit Austausch von 3 oder mehr Bauteilen repariert, muss sie neu behandelt und neu gekennzeichnet werden. Eine alte IPPC-Kennzeichnung auf einer ohne Nachbehandlung reparierten Palette kann der Zoll zurückweisen.

Bei DirectPAL ist die ISPM-15-Behandlung bei allen Einwegpaletten inklusive. Für gebrauchte EPAL ist die Behandlung auf Anfrage verfügbar. Das Behandlungszertifikat liefern wir mit jeder Ladung — Komplettladung bis an Ihren Standort in Deutschland, Rechnung netto per Reverse-Charge mit Ihrer USt-IdNr. Export-Angebot anfordern →

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