Norm
Alles zur phytosanitären Pflichtnorm für den Export: Wärmebehandlung, IPPC-Kennzeichnung, Unterzeichnerstaaten, Ausnahmen und Sonderfälle — mit Blick auf die deutschen Exportströme über Hamburg und Bremerhaven.
ISPM 15 (International Standard for Phytosanitary Measures No. 15, deutsch: Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15) ist eine 2002 von der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) verabschiedete und seit 2005 angewandte Norm. Ihr Ziel: die Verschleppung von Holzschädlingen (Kiefernholznematode, Asiatischer Laubholzbockkäfer, Borkenkäfer) über Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr zu verhindern.
Konkret muss jede Holzverpackung (Palette, Kiste, Stauholz), die für den Export bestimmt ist, ein zugelassenes phytosanitäres Behandlungsverfahren durchlaufen haben und die IPPC-Kennzeichnung tragen, die dies belegt.
Für ein deutsches Unternehmen ist das Thema alles andere als theoretisch: Ein erheblicher Teil des deutschen Überseeexports läuft über Hamburg und Bremerhaven — daneben über Rotterdam und Antwerpen. Eine nicht konforme Palette, die im Hafen oder im Zielland auffällt, bedeutet einen blockierten Container.
Das gebräuchlichste zugelassene Verfahren ist die Wärmebehandlung HT (Heat Treatment). Dabei wird das Holz so lange erhitzt, bis im Holzkern eine Mindesttemperatur von 56 °C über 30 zusammenhängende Minuten erreicht ist. Diese Temperatur tötet die Schadorganismen zuverlässig ab, ohne die mechanischen Eigenschaften des Holzes zu verändern.
Die Begasung mit Methylbromid (MB) wird in den meisten Ländern wegen ihrer Wirkung auf die Ozonschicht aufgegeben. In der Europäischen Union ist sie seit 2010 verboten.
Wer darf behandeln? Jedes Land benennt seine Pflanzenschutzbehörde. In Deutschland registrieren und überwachen die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer die Behandlungs- und Kennzeichnungsbetriebe. In Frankreich sind es die von der DRAAF (Regionaldirektion für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zugelassenen Betriebe. In Frankreich behandelte DirectPAL-Paletten tragen eine FR-Kennzeichnung — international exakt gleichwertig mit einer DE-Kennzeichnung: Das IPPC-System ist weltweit einheitlich.
Die IPPC-Kennzeichnung (International Plant Protection Convention) ist der einzige anerkannte Nachweis der ISPM-15-Konformität. Sie wird eingebrannt oder mit unauslöschlicher Farbe aufgebracht und umfasst:
Das IPPC-Logo — die stilisierte Getreideähre, international wiedererkennbar.
Den Ländercode — zwei ISO-Buchstaben (FR für Frankreich, DE für Deutschland usw.).
Die Registriernummer — die eindeutige Kennung des Behandlungsbetriebs bei der nationalen Pflanzenschutzbehörde.
Den Behandlungscode — „HT“ für Wärmebehandlung, „DH“ für dielektrische Erhitzung (dielectric heating), „SF“ für Sulfurylfluorid.
ISPM 15 ist verpflichtend für jeden Export von Holzverpackungen aus der Europäischen Union heraus — in die über 180 Unterzeichnerstaaten des IPPC-Übereinkommens.
Die gute Nachricht: Die Lieferung von Paletten von unseren Depots in der Île-de-France an Ihren deutschen Standort ist ein innergemeinschaftlicher Warenverkehr — für die Lieferung selbst ist keine phytosanitäre Behandlung vorgeschrieben. Die ISPM-15-Frage stellt sich in dem Moment, in dem Ihre Waren die Union verlassen: Gehen Ihre Paletten über Hamburg oder Bremerhaven in die USA, nach China oder nach Nordafrika, müssen sie ab der Verladung konform sein. Deshalb lohnt es sich, bei Exportflüssen von vornherein behandelte Paletten zu bestellen.
Portugal: verlangt ISPM 15 seit 2010 auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr — wegen des endemischen Vorkommens des Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus) auf portugiesischem Gebiet. Jede Holzpalette, die nach Portugal gelangt, muss behandelt sein — auch aus Deutschland.
Vereinigtes Königreich: Seit dem Brexit (1. Januar 2021) gilt das UK als Drittland. ISPM 15 ist damit für jede Palettensendung ins Vereinigte Königreich verpflichtend — in beide Richtungen.
Bestimmte Materialien sind von ISPM 15 ausgenommen, weil ihr Herstellungsprozess Schadorganismen von vornherein abtötet: Sperrholz, Spanplatten, OSB, unter Hitze/Leim/Druck gefertigte Holzverbundwerkstoffe sowie Formholz (Pressholzpaletten). Diese Materialien benötigen weder Behandlung noch IPPC-Kennzeichnung.
Der Versand nicht ISPM-15-konformer Holzverpackungen setzt den Absender empfindlichen Sanktionen aus: Zurückweisung der Ware an der Grenze, Vernichtung auf Kosten des Absenders, Quarantäne, Bußgelder und unter Umständen die Aufnahme in eine Überwachungsliste der Pflanzenschutzbehörden des Ziellands. Die indirekten Kosten (Verzögerungen, Standgelder im Hafen, Vertragsstrafen, Kundenverlust) übersteigen die Bußgelder häufig deutlich.
Bei DirectPAL werden alle Einwegpaletten inklusive ISPM-15-Behandlung geliefert — als Komplettladung bis an Ihren Standort in Deutschland. Lesen Sie auch unseren Praxis-Ratgeber Export mit vollständiger Checkliste und die Länderliste 2026. Für gebrauchte EPAL-Paletten ist die Behandlung auf Anfrage verfügbar. Angebot anfordern →
Offizielle Quellen:
IPPC / FAO — ISPM 15 — offizieller Text des internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15.
IPPC — Unterzeichnerstaaten ISPM 15 — Liste der Länder, die die Norm anwenden, mit ihren spezifischen Anforderungen.
EPAL — alle EPAL-Paletten sind serienmäßig ISPM-15-konform.